
Audor – Richtige Verordnung einer transdermalen Hormon-Ersatz-Therapie

Wie verordne ich eine transdermale Hormon-Ersatz-Therapie?
Immer wieder bekomme ich im Rahmen der Rezeptur-Hotline Anfragen von Ärzten, wie im besten Fall eine Verordnung im Rahmen der transdermalen Hormon-Ersatz-Therapie aussehen soll. Und immer wieder erhalte ich Rückmeldungen von Apotheken, die nicht wissen, was sie herstellen sollen, wenn zum Beispiel lediglich die Worte „Liposomales Progesterongel“ auf dem Rezept zu finden ist.
Um diesen Anfragen gerecht zu werden möchte ich in erster Linie den Ärzten helfen, eine „wasserdichte“ Verordnung auf dem Privat- oder Kassenrezept zu platzieren. Und zwar so, dass jede Apotheke diese spielend leicht umsetzen kann und dadurch keine zeitfressenden Rückfragen, Telefonate und/oder Gespräche entstehen.
Was ist alles bei einer Verordnung zu beachten?
Rezeptur: generell handelt es sich bei allen Verordnungen mit Hormonen um verschreibungspflichtige Rezepturen, d.h. es werden u.a. pharmazeutische Wirkstoffe eingesetzt. Auf dem Rezept müssen alle Bestandteile des Gels/der Creme mit Menge abgebildet werden. Dazu gehört das Hormon, die pharmazeutische Grundlage und ein Transportvehikel (falls notwendig).
Hier zwei Beispiele:
Progesteron (bioident.) 1,0 – 5,0
Vitamin F-Liposomen 15,0
Gelgrundlage Audor® ad 100,00
Progesteron (bioident) 3,0
Ethanol 96 % 20,0
Vesigel® Compact 25,0
Vesigel® Dilutor ad 100,0
Diese und andere Rezepturen finden Sie in der Rezeptur-Mappe von Audor. Dort sind alle gängigen Rezepturen der Hormon-Welt, die einfach übernommen werden können, enthalten.
Wichtig: Wenn bei dem eingesetzten Hormon ein bioidentisches Hormon eingesetzt werden soll ist es ratsam und hilfreich, wenn darauf verwiesen wird (s.o.).
Hormon-Menge: da es für den Erfolg der Therapie sehr wichtig ist, welche Dosierung pro Tag appliziert wird, sollte diese auch auf dem Rezept angegeben werden. Denn die Apotheke orientiert sich bei der Herstellung der Rezeptur daran und wird diese so herstellen, dass ganz genau diese Menge pro Hub/pro Drehung ausgeworfen wird und von der Patientin/vom Patienten appliziert werden kann. Dies entscheidet maßgeblich über Wirkung und Nebenwirkung.
Beispiel: „50 mg Testosteron/Tag oder Applikation“

Dosiersystem: Angaben wie „erbsengroß“ oder „einen Strang“ sind als Mengenangabe obsolet und nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere bei der transdermalen Applikation von Hormonen ist es enorm wichtig ein modernes Dosiersystem zu verordnen, mit dem genau die Menge aufgetragen werden kann, die benötigt wird. Dosiersysteme wie Drehdosierkruken (siehe Blogartikel) und Airless-Spender mit definierter Auswurfmenge (1 oder 2 g) haben sich für diesen speziellen Einsatz bewährt.
Beispiel: Airless Slim Spender 100 ml.
Applikationsort: sehr hilfreich und nach der Apothekenbetriebsverordnung §14 vorgeschrieben ist die Angabe des Applikationsortes. D.h. es muss genau angegeben werden wann, wie oft und vor allem wo die verordnete Menge aufgetragen werden soll. Bewährt haben sich folgende Applikationsorte: Vagina, Innenseite Oberschenkel, Innenseite Unterarme.
Beispiel: „Einmal täglich abends auf die Innenseite der Unterarme auftragen.“
Erstattungsfähigkeit: um Reklamationen entgegenzuwirken bietet es sich an auf dem Rezept zu vermerken, dass es sich um eine Hormon-Ersatz-Therapie handelt. Dann werden diese Rezepturen auch von den gesetzlichen Krankenklassen (GKV) erstattet bzw. übernommen.
Beispiel: „Hormon-Ersatz-Therapie“
Mit diesen wenigen Punkten wird es jedem Verordner einfach gemacht, eine perfekte und sichere Rezeptur zur transdermalen Hormon-Ersatz-Therapie „aufzuschreiben“. Dies erleichtert den Apothekern und PTAs die Herstellung und das Beschaffen der einzelnen Bestandteile und es verhindert Rückfragen, die am Ende unnötig Zeit kosten.
Sollten immer noch Fragen bestehen, sei es u.a. zur Verordnung, zur Anwendung, zur Beschaffung, zur Applikation, zu den Hormonen oder der Applikation, dann stehe ich Ihnen für alle Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Sie erreichen mich dazu telefonisch oder schriftlich in meiner Rezeptur-Hotline.
Ihr
Dr. Stefan Bär